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Kennenlernen

Kommt vorbei oder vereinbart ein Schnuppertraining mit einem unserer Trainer.

2

Schnuppern

Im ersten Jahr spielt ihr mit der Schnuppermitgliedschaft für 150,00 €.

3

Antrag abgeben

Aufnahmeantrag ausfüllen, unterschreiben und per Post oder E-Mail an den Vorstand schicken.

Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge

Jahresbeiträge
MitgliedschaftAlterBeitrag / Jahr
Vollmitgliedschaft Erwachseneab 18285,00 €
Ehepartner/in des Vollmitglieds1ab 1870,00 €
Zweitmitglied2ab 1890,00 €
Kinder und Jugendlichebis 1870,00 €
Azubis / Studierende3bis 27115,00 €
Familientarif (Ehepaar + 2 oder mehr Kinder)–450,00 €
Schnuppermitgliedschaft (nur im 1. Jahr)ab 18150,00 €
Passive Mitgliedschaftab 1845,00 €
  1. Gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften.
  2. Nachweis über die Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein erforderlich.
  3. Auf Verlangen ist eine Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
Downloads

Antrag & Satzung

AufnahmeantragPDF, am Computer ausfüllbarSatzungPDF, Stand 15.04.2026Satzung online lesenAls Webseite

Fragen zur Mitgliedschaft?

Porträt Barbara Schilken-Knauf
1. VorsitzendeBarbara Schilken-Knauf

Mitgliedschaft, Schnuppertraining, Gastspieler

Arbeitsdienst

  • Zur Erhaltung der Clubanlage ist ein Arbeitsdienst von 5 Stunden pro Kalenderjahr für alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren verpflichtend (Satzung § 6 Abs. 5).
  • Zweitmitglieder leisten 2 Stunden pro Kalenderjahr.
  • Mitglieder ab dem vollendeten 75. Lebensjahr sind vom Arbeitsdienst ausgenommen.
  • Für jede nicht geleistete Stunde wird eine Ersatzzahlung von 10 € berechnet.
  • Der Vorstand gibt rechtzeitig Termine bekannt, zu denen man sich anmelden kann. Ohne Anmeldung geleistete Stunden können nur in Absprache mit dem Vorstand anerkannt werden.
  • Die monatliche Hallenreinigung zählt nicht zum Arbeitsdienst und wird innerhalb der Mannschaften organisiert.

Umlagen

  • Bei unvorhergesehenen Ausgaben zur Erfüllung des Vereinszwecks (z. B. Reparaturen), die durch die regulären Beiträge nicht gedeckt sind, kann der Vorstand eine Umlage von allen aktiven Vollzahlern erheben (Satzung § 7).
  • Die Obergrenze liegt bei 100 € pro Mitglied und Jahr.