
Mitglied werden
Werdet Teil des TC Weiß-Rot
Ob allein oder mit der ganzen Familie – wir freuen uns auf euch! Schaut euch unverbindlich die Anlage an oder vereinbart ein Schnuppertraining.
1
Kennenlernen
Kommt vorbei oder vereinbart ein Schnuppertraining mit einem unserer Trainer.
2
Schnuppern
Im ersten Jahr spielt ihr mit der Schnuppermitgliedschaft für 150,00 €.
3
Antrag abgeben
Aufnahmeantrag ausfüllen, unterschreiben und per Post oder E-Mail an den Vorstand schicken.
Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedschaft | Alter | Beitrag / Jahr |
|---|---|---|
| Vollmitgliedschaft Erwachsene | ab 18 | 285,00 € |
| Ehepartner/in des Vollmitglieds1 | ab 18 | 70,00 € |
| Zweitmitglied2 | ab 18 | 90,00 € |
| Kinder und Jugendliche | bis 18 | 70,00 € |
| Azubis / Studierende3 | bis 27 | 115,00 € |
| Familientarif (Ehepaar + 2 oder mehr Kinder) | – | 450,00 € |
| Schnuppermitgliedschaft (nur im 1. Jahr) | ab 18 | 150,00 € |
| Passive Mitgliedschaft | ab 18 | 45,00 € |
- Gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften.
- Nachweis über die Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein erforderlich.
- Auf Verlangen ist eine Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
Downloads
Antrag & Satzung
AufnahmeantragPDF, am Computer ausfüllbarSatzungPDF, Stand 15.04.2026Satzung online lesenAls WebseiteFragen zur Mitgliedschaft?

1. VorsitzendeBarbara Schilken-Knauf
Mitgliedschaft, Schnuppertraining, Gastspieler
Arbeitsdienst
- Zur Erhaltung der Clubanlage ist ein Arbeitsdienst von 5 Stunden pro Kalenderjahr für alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren verpflichtend (Satzung § 6 Abs. 5).
- Zweitmitglieder leisten 2 Stunden pro Kalenderjahr.
- Mitglieder ab dem vollendeten 75. Lebensjahr sind vom Arbeitsdienst ausgenommen.
- Für jede nicht geleistete Stunde wird eine Ersatzzahlung von 10 € berechnet.
- Der Vorstand gibt rechtzeitig Termine bekannt, zu denen man sich anmelden kann. Ohne Anmeldung geleistete Stunden können nur in Absprache mit dem Vorstand anerkannt werden.
- Die monatliche Hallenreinigung zählt nicht zum Arbeitsdienst und wird innerhalb der Mannschaften organisiert.
Umlagen
- Bei unvorhergesehenen Ausgaben zur Erfüllung des Vereinszwecks (z. B. Reparaturen), die durch die regulären Beiträge nicht gedeckt sind, kann der Vorstand eine Umlage von allen aktiven Vollzahlern erheben (Satzung § 7).
- Die Obergrenze liegt bei 100 € pro Mitglied und Jahr.